Ihre Altersvorsorge bei StiPP

Sind Sie als Zeitarbeitskraft, ausgelagerte oder entsandte Arbeitskraft in der Personaldienstbranche tätig? Dann bauen Sie möglicherweise ein Rentenkapital bei StiPP auf. Wenn Sie nicht mehr in der Personaldienstbranche tätig sind, steht Ihnen weiterhin das von Ihnen aufgebaute Rentenkapital zu. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen über Ihre Altersvorsorge.

Sie haben ein Rentenkapital bei StiPP aufgebaut

Wenn Sie in der Personaldienstbranche tätig sind, bauen Sie ein Rentenkapital auf. Jeden Monat wird Geld auf Ihr Altersvorsorgekonto eingezahlt. Dieses Geld wird angelegt. Das Anlagevermögen und die Anlageerträge bilden gemeinsam Ihr Rentenkapital. Wenn Sie in Rente gehen, können Sie mit diesem Rentenkapital eine lebenslange Zusatzrente erwerben. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Anlagevermögen, den erwirtschafteten Anlageerträgen und den Kosten für den Erwerb der Vorsorgeleistung.

Sie nehmen nicht mehr an einer Altersvorsorgeregelung von StiPP teil

Wenn Sie die Teilnahme beenden, gehört das aufgebaute Rentenkapital weiterhin Ihnen. Haben Sie eine geringe Zusatzrente aufgebaut, die weniger als € 592,51 (2024) pro Jahr beträgt? Dann erhalten Sie das Geld nach zwei Jahren in Form einer einmaligen Auszahlung*. Das bezeichnen wir als Ablösung. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine solche Ablösung  erfüllen und in den Niederlanden wohnen, wird Ihnen StiPP einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie die Ablösung selbst beantragen.

Wohnen Sie im Ausland?

Dann sollten Sie StiPP Ihre Adresse mitteilen. Nur dann können wir Sie über Ihre Altersvorsorge informieren. Bitte teilen Sie Ihre Adresse auch bei einem Umzug im Ausland mit.

Sie beziehen eine Zusatzrente von StiPP im Ausland

Sie müssen jedes Jahr den Vordruck "Bewijs van in leven zijn” (Lebensbescheinigung) bei der niederländischen Botschaft, dem niederländischen Konsulat, dem örtlichen Einwohnermeldeamt oder einem Notar vor Ort ausfüllen. Leiten Sie diesen Vordruck alljährlich an StiPP weiter. Falls Sie dies versäumen, wird die Auszahlung der Zusatzrente eingestellt.

Häufig gestellte Fragen


Kann ich meine Altersvorsorge zurückkaufen?

Diese Möglichkeit besteht unter zwei Voraussetzungen: Ihre Zusatzrente ist nicht höher als € 592,51 brutto pro Jahr (Stand: 2024) und Sie sind länger als zwei Jahre nicht mehr beschäftigt*. Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie die Ablösung mit diesem Vordruck selbst beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Formular in englischer Sprache auszufüllen ist. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, erhalten Sie automatisch einen Vorschlag von StiPP. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.

*Ein Rückkauf Ihrer kleinen Pension ist nicht mehr möglich, wenn deren Aufbau nach dem 01. Januar 2018 endete. Bei einer kleinen Pension handelt es sich um eine Auszahlung von € 592,51 pro Jahr (2024). Ab 2019 kann StiPP Ihre kleine Pension bei einem Stellenwechsel an Ihren neuen Pensionsdienstleister übertragen. Wir nennen dies automatische Wertübertragung. Zunächst durfte StiPP die kleine Pension zwei Jahre nach Pensionseintritt zurück kaufen. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr, wenn Sie nach dem 01. Januar 2018 in Pension gehen. Das neue Gesetz tritt formal am 01. Januar 2019 in Kraft, bezieht sich aber bereits auf kleine Pensionen, deren Aufbau nach dem 01. Januar 2018 endet.

Ein Rückkauf ist nur noch in den folgenden Situationen möglich:

  • Wenn es StiPP innerhalb von fünf Jahren fünf Mal nicht gelungen ist, die kleine Pension an einen neuen Pensionsdienstleister zu übertragen.
  • Wenn Sie in Pension gehen und Ihre kleine Pension nicht an einen neuen Pensionsdienstleister übertragen werden kann.

Ich bin fast 65, wann kann ich in Rente gehen?

Sie entscheiden selbst, wann Sie in Rente gehen. Wenn Sie Ihre Zusatzrente zeitgleich mit dem Eintritt in die niederländische gesetzliche Altersrente (AOW) beziehen möchten, brauchen Sie keine Schritte zu unternehmen. StiPP schickt Ihnen nämlich ein halbes Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintritt ein Antragsformulier für Ihre Zusatzrente zu. Möchten Sie die Zusatzrente vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Anspruch nehmen? Stellen Sie dann drei Monate vor dem Wunschdatum einen entsprechenden Antrag bei StiPP.

Kann ich eine Kopie meiner Rentenübersicht erhalten?

Wenn Sie im Jahr 2015 eine Rentenübersicht erhalten haben, steht Ihre Rentenübersicht hier zum Download bereit. Zu diesem Zweck müssen Sie sich anmelden. Falls Sie keine DigiD haben, können Sie eine Kopie der Übersicht mit diesem Vordruck anfordern.

Wie kann ich meine neue Adresse mitteilen?

Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie die Adressänderung mitteilen. Das gilt auch, falls Sie bereits im Ausland wohnen und dort umziehen. StiPP erhält keine automatische Benachrichtigung von Umzügen im Ausland. Hier können Sie die Adressänderung vornehmen. Bitte beachten Sie, dass das Formular in englischer Sprache auszufüllen ist.

Muss ich meinen Partner anmelden?

Sie brauchen Ihren Partner nicht anzumelden. Im Falle Ihres Todes nimmt StiPP Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.